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Ehrlich zum Job: Karrierelücken erklären

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Häufigere Job- bzw. Arbeitgeberwechsel, vorzeitige Vertragsauflösungen (z.B. im beiderseitigen Einvernehmen) oder Kündigungen, ein privater oder geschäftlicher Neustart in einem neuen Umfeld, ein familiär bedingter Ortswechsel oder andere zum Teil unverschuldete Gründe begleiten viele Kandidaten und Bewerber auf ihrem Karriereweg. Nicht jede Karriere verläuft perfekt oder optimal; das ist völlig normal und auch nicht verwerflich.

Nicht selten versuchen Kandidaten solche beruflichen Lücken bzw. Zeitfenster zu kaschieren oder zu verschweigen. Es hat sich in der Praxis bewährt, solche Lücken bereits im Lebenslauf zu erklären und zu begründen. Hierbei darf man solche Zeitfenster auch ruhig kreativ erklären, man sollte jedoch immer bei der Wahrheit bleiben und nicht lügen.

Umfangreichere Lücken oder Arbeitsunterbrechungen sollten Bewerber im Lebenslauf ruhig mit aufführen, dennoch aber plausibel begründen und darstellen.

Sollte ein Arbeitsverhältnis beispielsweise im Dezember zu Ende gegangen und erst im Sommer eine neue Anstellung aufgenommen worden sein, so bedarf es auf jeden Fall einer umfassenderen Begründung und Erklärung. Im Gegenzug muss bei einer Lücke von lediglich 1 oder 2 Monaten die Erklärung sicherlich nicht so umfangreich ausfallen.

In konservativeren Branchen mag es ggf. bereits bei einer Lücke von 2 Monaten notwendig sein, dies dem zukünftigen Arbeitgeber so plausibel wie irgendwie möglich zu erklären.

Die Erklärung zu einer Lücke bzw. „arbeitsfreien Zeit“ sollte in der Regel direkt im Lebenslauf stehen; das erleichtert die Sache für Personaler oder Headhunter / Personalvermittler ungemein.

Anschreiben lesen HR Verantwortliche und Personalvermittler in der Regel erst dann, wenn der eigentliche Lebenslauf überzeugt hat. Daher kommt eine Erklärung im „Motivationsschreiben“ (Anschreiben) ggf. auch zu spät, da sie u.U. nicht gelesen wird.

Es wird allgemein davon abgeraten, eine größere Lücke im Lebenslauf als „Sprachreise“ oder „Bildungsreise“ zu bezeichnen; das wird in der Regel von Personalern als nicht glaubwürdig angesehen und stellt u.U. ein „K.-o.-Kriterium“ dar.

Absolute Offenheit hat natürlich auch seine Grenzen. Je größer das Zeitfenster einer Erwerbslosigkeit ist, desto mehr Einfluss hat es auf den Entscheidungsprozess beim suchenden Arbeitgeber; das liegt einfach in der Natur der Sache.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, das Wort „Arbeitslosigkeit“ („Unemployment“) nicht im Lebenslauf zu verwenden, ebenso nicht andere negativ behaftete Formulierungen wie „lange schwere Krankheit“, „Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Unstimmigkeiten mit Vorgesetzten“ oder Ähnliches.

Absolut wichtig ist es, dass die Bewerbungsunterlagen (stilistisch & formal) dem aktuellen Stand entsprechen. Hierzu kann man sich einfach und schnell im Internet erkundigen und Vorlagen finden.

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